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08. Juli 2008
ULD prüft Google AnalyticsIn einer heutigen Pressemitteilung gibt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bekannt, dass man Google Analytics einer genaueren Prüfung unterziehen will. Während ein Webseitenbetreiber, der diesen Dienst in Anspruch nimmt, nur "seine" Besucher sieht, hat der Konzern Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die besucht wurden. Die Nutzungsdaten können für weitere eigene Auswertungen verwendet und mit den Daten anderer Dienste kombiniert werden. Google Analytics ist ein kostenloser und sehr umfangreicher Service von Google für Webseitenbetreiber zur Analyse des Nutzerverhaltens. Die Betreiber können damit erfahren, wie die Besucher mit den Webseiten interagieren, was sie lesen, wie lange sie es lesen, von welchen Seiten sie kommen und auch wo sie wohnen. Dazu bettet der Betreiber einen Programmcode in seine Webseiten ein, der die Nutzungsdaten erhebt und an die Google-Server in den USA oder anderswo in der Welt weitersendet. Google analysiert diese Nutzungsdaten und übermittelt im Gegenzug sehr ausführliche statistische Auswertungsergebnisse an den Webmaster. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten sogar zu einem Profil zusammenfügen. Gemäß einem Bericht des österreichischen Portals futurezone haben über 80% aller gut besuchten Webseiten in Österreich und in Deutschland Google Analytics eingebaut. Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt." Thilo Weichert geht davon aus, dass die meisten Webseitenbetreiber des Landes, wenn sie jetzt auf die Rechtslage hingewiesen werden, die Datenübermittlung ohne ausreichende Information der Nutzer umgehend einstellen. Die Erweiterung "Counterpixel" können sich die Benutzer des Firefox als Add-On herunterladen, für den Internet Explorer oder Opera sind dem ULD keine ähnlichen Programme bekannt. Damit kann man zumindest feststellen, ob die besuchte Website diesen Dienst verwendet. Das Verhalten der Surfer wird oftmals mithilfe von Java-Script Programmen analysiert. Um die Wiedererkennung des eigenen Rechners zu verhindern, muss dementsprechend die Übertragung der Cookies unterbunden werden. Wem das zu umständlich ist, sollte zumindest alle Cookies beim Beenden des Browsers löschen, um so die Arbeit der Analyse-Tools zu erschweren. Man bietet auf einer eigens dafür eingerichteten Website eine step-for-step Anleitung an, um solche Dienste zu erkennen und zu blockieren. Über die weitere Vorgehensweise des ULD werden wir natürlich berichten. Verwandte News
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